**Die praktische Fertigkeitsschulung mit Bewertung machst du bei einer anerkannten Stelle, für STS-01 und STS-02 jeweils mit eigener Bewertung.** Viele Anbieter, und künftig auch wir, bieten beide zusammen an. Sie ist nicht Teil des Theoriekurses.

**Wer darf die Praxis abnehmen?**

- eine **Stelle, die von der Luftfahrtbehörde eines EU-Mitgliedstaats anerkannt ist**. In Deutschland ist das das LBA. Eine anerkannte Stelle in Österreich oder Italien geht also auch.
- oder ein **Drohnenbetreiber**, der eine Betriebserklärung für das Szenario abgegeben hat und die Anforderungen an die Praxisausbildung erfüllt. Das ist vor allem für Firmen interessant, die ihre eigenen Piloten schulen.

**Anbieter finden:** Das LBA veröffentlicht eine [Liste der anerkannten Stellen](https://www.lba.de/DE/Drohnen/Pruefstellen_PStF/Anerkannte_Stellen/Liste_anerkannte_Stellen/Liste_anerkannte_Stellen_node.html).

**Praxis bei Copteruni:** Eine eigene Praxisschulung bereiten wir gerade vor, kombiniert für STS-01 und STS-02 in einem Termin. Hast du den Kurs gebucht, erfährst du es als Erstes.

**Einmal reicht:** Die Bescheinigung über die praktische Schulung verfällt nicht.

**Reihenfolge:** In der Regel machst du zuerst die Theorie, dann die Praxis. Mit beidem zusammen erfüllst du die Anforderungen an den Fernpiloten.

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*Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Anlage 1, UAS.STS-01.020(1)(e)(ii) und UAS.STS-02.020(7)(b); Anlage 3 (Anforderungen an Stellen für die praktische Ausbildung).*