Ja, selbstgebaute Drohnen können eingesetzt und je nach Gewicht in der **offenen oder spezifischen Kategorie** betrieben werden.

Du als Drohnen-Betreiber musst Dich natürlich an die Verordnung halten und darfst Sie in folgenden Unterkategorien der offenen Kategorie benutzen:

* A1, wenn das maximale Abfluggewicht (MTOM) der Drohne einschließlich Nutzlast **weniger als 250 g** bei einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s beträgt; oder in
* A3, wenn das MTOM der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 25 kg beträgt.

Selbstgebaute Drohnen können unabhängig von ihrem Gewicht in der **spezifischen Kategorie** betrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Betriebserlaubnis zugelassen wurden.