Bereits erteilte Kenntnisnachweise bleiben bis zum **31.12.2021** gültig.

Danach hast Du 2 Optionen:

1. Du lässt deinen alten Kenntnisnachweis umschreiben in eine A1/A3 EU Lizenz. Die Gültigkeit der neuen Lizenz ist dann so wie in der Alten. Steht auf deinem alten Kenntnisnachweis zum Beispiel der 22.06.2025, so ist die Gültigkeit des neuen, umgeschriebenen Kenntnisnachweises ebenfalls der 22.06.2025. Dieses Vorgehen wird jedoch **nicht vom Luftfahrt-Bundesamt empfohlen**, da ein Onlinetraining für die neuen Lizenzen optimal in das neue Recht einführt.
2. Du machst ab dem **01.01.2022**eine der neuen EU-Lizenzen, welche dann 5 Jahre gültig ist.

In der Übergangszeit, also vom **31.12.2020 – 31.12.2021,**kannst Du deinen alten Kenntnisnachweis weiterhin zum Steuern von Drohnen der **„Offenen“ Kategorie** benutzen. Willst Du in dieser Zeit eine alte Drohne (Bestandsdrohne) fliegen, musst Du mit Einschränkungen rechnen. Du darfst dann entsprechende Drohnen meist nur im Rahmen der **Unterkategorie A3** bewegen. Wenn Du eine Drohne mit EU-Klassifizierung steuern möchtest, gibt es **keine Einschränkungen.** Grundsätzlich gilt, dass die alten Kenntnisnachweise auch in der Übergangszeit **nur innerhalb Deutschlands** gelten.

Egal wie Du dich entscheidest, bei uns bist Du auf jeden Fall bestens aufgehoben.