Seit der EU-Drohnenverordnung tragen neue Drohnen ein Klassen-Label (C0 bis C4) direkt am Gerät. Dieses Label entscheidet mit, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie (A1, A2 oder A3) du fliegen darfst – also wie nah du an Personen heran darfst.
Kurz gesagt: Die C-Klasse hängt vor allem an Gewicht und Technik der Drohne; die Unterkategorie (A1/A2/A3) hängt davon ab, wo und wie nah an Menschen du fliegst.
| Klasse | Typisches Gewicht | Wo darfst du fliegen? |
|---|---|---|
| C0 | unter 250 g | A1 – nahe an unbeteiligten Personen, aber nie über Menschenansammlungen |
| C1 | unter 900 g | A1 – Überflug unbeteiligter Personen ist zu vermeiden |
| C2 | unter 4 kg | A2 – Flug nahe an Personen mit Mindestabstand; auch A3 möglich |
| C3 | unter 25 kg | A3 – nur fernab von Menschen |
| C4 | unter 25 kg | A3 – nur fernab von Menschen |
Wichtig zu verstehen:
- A1 = nah an Personen (aber nie über Menschenansammlungen): C0, C1 und Drohnen unter 250 g.
- A2 = nah an Personen mit definiertem Sicherheitsabstand: Klasse C2. Dafür brauchst du das A2-Fernpilotenzeugnis.
- A3 = weit weg von Menschen und bebauten Gebieten.
Alle Klassen C0–C4 dürfen auch in A3 betrieben werden – A3 ist die „sicherste", am wenigsten anspruchsvolle Umgebung.
Hat deine Drohne gar kein C-Label? Dann ist sie eine sogenannte Bestandsdrohne – dazu liest du am besten: Ich habe eine DJI Mavic/Mini/Phantom ohne C-Label – darf ich die noch fliegen?
Rechtsgrundlage: EASA Easy Access Rules for UAS (Jul 2024), UAS.OPEN.020/030/040; Klassendefinitionen Anhang DVO (EU) 2019/945.