Es gibt zwei verschiedene Nummern, die oft verwechselt werden – wir klären beide.
1. Wer muss sich registrieren?
Als Drohnen-Betreiber musst du dich registrieren, wenn deine Drohne in der offenen Kategorie:
- ein Startgewicht von 250 g oder mehr hat (oder beim Aufprall mehr als 80 Joule übertragen kann), oder
- mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist (z. B. einer Kamera) – außer es ist reines Spielzeug.
Praktisch heißt das: Fast jede Kameradrohne ist registrierungspflichtig – auch leichte Modelle unter 250 g, sobald sie eine Kamera haben. Registriert wird die Person bzw. das Unternehmen (der Betreiber), nicht das einzelne Gerät, im Land deines Wohnsitzes.
In Deutschland registrierst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA):
- Infos: lba.de – UAS-Betreiberregistrierung
- Direkt zur Registrierung: uas-registration.lba-openuav.de
2. Welche Nummer klebst du auf die Drohne?
Bei der Registrierung bekommst du eine Betreiber-Registrierungsnummer (16 Zeichen: 3 Buchstaben Ländercode + 12 Zeichen + 1 Prüfziffer). Genau diese Nummer gehört sichtbar auf die Drohne – so, dass sie am Boden lesbar ist (eine Brille ist erlaubt). Ein aufgedruckter QR-Code ist ebenfalls zulässig.
3. Was ist dann die „e-ID" / Remote-ID?
Das ist nicht die Aufkleber-Nummer. Die elektronische Fernidentifizierung („Direct Remote ID") sendet deine Drohne per Funk aus. Dafür gibst du in das Remote-ID-System der Drohne die vollständige Zeichenfolge ein – deine Betreiber-Registrierungsnummer plus drei geheime Zusatzzeichen, die du niemandem weitergibst.
Auf den Punkt gebracht:
- Aufkleber auf die Drohne: die Betreiber-Registrierungsnummer (16-stellig, OHNE die geheimen Zeichen).
- In die Drohne (Remote-ID-System): die vollständige Zeichenfolge MIT den drei geheimen Zeichen. Die geheimen Zeichen kommen nie auf einen Aufkleber.
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Artikel 14 (Registrierungspflicht, Anbringung der Nummer); AMC/GM zu Artikel 14 (Format, Remote-ID).