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Rechtliches & EU-Regeln

9 Artikel Jan Evers Von Jan Evers

Ist der Drohenführerschein in allen EU-Ländern gültig?

Ja, das ist er! Du kannst die A2-Lizenz in allen europäischen Mitgliedsstaaten benutzen, inklusive Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Du willst wissen, welche Staaten dazu zählen? Hier ist eine Liste: - Austria - Belgium - Bulgaria - Croatia - Cyprus - Czechia - Denmark - Estonia - Finland - France - Germany - Greece - Hungary - Iceland - Ireland - Italy - Latvia - Liechtenstein - Lithuania - Luxembourg - Malta - Netherlands - Norway - Poland - Portugal - Romania - Slovakia - Slovenia - Spain - Sweden - Switzerland

Ab wann / Seit wann gelten die neuen EU-Regeln?

Die Regeln sind am 31.12.2020 in Kraft getreten. Am besten meldet Ihr euch für unsere kostenlose Testversion an, um Neuigkeiten nicht zu verpassen.

Ich habe ein SPL/PPL/MPL/CPL/ATPL. Ist diese auch innerhalb des neuen EU-Rechtes nutzbar?

Nein, diese Möglichkeit wird es nicht mehr geben. Du kannst Sie auch nicht umschreiben lassen. Das bedeutet, um nach dem 31.12.2020 weiterhin legal fliegen zu dürfen, musst Du ggf. eine der neuen EU-Lizenzen machen.

Wie lang ist mein Drohnenführerschein gültig, den ich vor der Umstellung auf das EU-Recht gemacht habe?

Bereits erteilte Kenntnisnachweise bleiben bis zum 31.12.2021 gültig. Danach hast Du 2 Optionen: 1. Du lässt deinen alten Kenntnisnachweis umschreiben in eine A1/A3 EU Lizenz. Die Gültigkeit der neuen Lizenz ist dann so wie in der Alten. Steht auf deinem alten Kenntnisnachweis zum Beispiel der 22.06.2025, so ist die Gültigkeit des neuen, umgeschriebenen Kenntnisnachweises ebenfalls der 22.06.2025. Dieses Vorgehen wird jedoch nicht vom Luftfahrt-Bundesamt empfohlen, da ein Onlinetraining für die neuen Lizenzen optimal in das neue Recht einführt. 2. Du machst ab dem 01.01.2022eine der neuen EU-Lizenzen, welche dann 5 Jahre gültig ist. In der Übergangszeit, also vom **31.12.2020 – 31.12.2021,**kannst Du deinen alten Kenntnisnachweis weiterhin zum Steuern von Drohnen der „Offenen“ Kategorie benutzen. Willst Du in dieser Zeit eine alte Drohne (Bestandsdrohne) fliegen, musst Du mit Einschränkungen rechnen. Du darfst dann entsprechende Drohnen meist nur im Rahmen der Unterkategorie A3 bewegen. Wenn Du eine Drohne mit EU-Klassifizierung steuern möchtest, gibt es keine Einschränkungen. Grundsätzlich gilt, dass die alten Kenntnisnachweise auch in der Übergangszeit nur innerhalb Deutschlands gelten. Egal wie Du dich entscheidest, bei uns bist Du auf jeden Fall bestens aufgehoben.

Kann ich meine alte Drohne für das EU-Recht nachzertifizieren?

Nein, das geht noch nicht. Soll aber möglich gemacht werden. Sobald wir Details haben, wirst Du diese erfahren.

Darf ich eine selbstgebaute Drohne auch im Rahmen des EU-Rechts nutzen?

Ja, selbstgebaute Drohnen können eingesetzt und je nach Gewicht in der offenen oder spezifischen Kategorie betrieben werden. Du als Drohnen-Betreiber musst Dich natürlich an die Verordnung halten und darfst Sie in folgenden Unterkategorien der offenen Kategorie benutzen: - A1, wenn das maximale Abfluggewicht (MTOM) der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 250 g bei einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s beträgt; oder in - A3, wenn das MTOM der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 25 kg beträgt. Selbstgebaute Drohnen können unabhängig von ihrem Gewicht in der spezifischen Kategorie betrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Betriebserlaubnis zugelassen wurden.

Kann ich meine alte Drohne weiterhin benutzen?

Ja, das geht grundsätzlich! Folgende Sachen sind dabei zu beachten: - Drohnen unter 250g dürfen unter den Bedingungen der Unterkategorie A1 der Offenen Kategorie, Drohnen bis 25 kg in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Zusätzlich gelten bis zum 01.01.2023 Übergangsregelungen für den Betrieb dieser Drohnen: - Drohnen bis 500 g dürfen in der Unterkategorie A1 weiterhin ohne „Drohnenführerschein“ betrieben werden. - Steuerer von Drohnen bis 2 kg, dürfen ihre Drohne in einer Entfernung bis zu 50 m zu Menschen betreiben, wenn sie über eine EU A2 Lizenz verfügen. Alternativ darf diese Drohne unter den Betriebsbedingungen der Unterkategorie A3 betrieben werden. Dazu muss der Steuerer in der Zeit bis zum 1. Januar 2022, sofern er nicht im Besitz der EU A2 Lizenz ist, über einen alten Kenntnisnachweis verfügen. Ab dem 1. Januar 2022 ist für den Betrieb in der Unterkategorie A3 nur noch die EU-Lizenz A1/A3 für Steuerer zulässig. - Drohnen von mehr als 2 kg bis 25 kg dürfen nur in der Unterkategorie A3 betrieben werden. Steuerer benötigen für den Betrieb nicht EU-Recht konformer Drohnen eine EU Lizenz A1/A3. Bis zum 1. Januar 2022 darf auf der Grundlage eines alten Kenntnisnachweises geflogen werden. Wenn Du in der spezifischen Kategorie fliegen möchtest, kannst Du dies ebenfalls mit deiner alten Drohne tun, es sei denn Du willst im Rahmen eines Standardszenarios fliegen.

Seid ihr eine offiziell benannte Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes?

Selbstverständlich sind wir eine offizielle benannte Prüfstelle. Du findest uns unter der Nummer DE.PStF.008. Pass bitte auf, wenn Du nach Angeboten im Internet stöberst. Nur die benannten Prüfstellen, die auf der Website des LBA gelistet sind, dürfen aktuell Prüfungen abnehmen. Es gibt viele, die bereits Kurse und Prüfungen verkaufen, obwohl sie gar nicht zugelassen sind.

Ab wann brauche ich einen Drohnenführerschein?

Grundsätzlich brauchst Du seit dem 31.12.2020 den Drohnenführerschein, wenn Du mit Systemen fliegst, welche schwerer als 250 g sind. Es kann aber auch sein, dass Du ihn brauchst, wenn Du mit Systemen unterwegs bist, welche leichter als 250 g sind. Das ist dann der Fall, wenn Du eine Ausnahme von den vielen Verboten brauchst. Aber auch, wenn Du eine Aufstiegserlaubnis beantragen möchtest. Und wenn Du nur das umfangreiche Wissen erlangen möchtest ohne den Führerschein zu machen, haben wir auch dafür ein Lösung. Wir bieten den Onlinekurs auch separat an.