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Rechtliches & EU-Regeln

13 Artikel Jan Evers Von Jan Evers

Ab wann brauche ich einen Drohnenführerschein?

Grundsätzlich brauchst Du seit dem 31.12.2020 den Drohnenführerschein, wenn Du mit Systemen fliegst, welche schwerer als 250 g sind. Es kann aber auch sein, dass Du ihn brauchst, wenn Du mit Systemen unterwegs bist, welche leichter als 250 g sind. Das ist dann der Fall, wenn Du eine Ausnahme von den vielen Verboten brauchst. Aber auch, wenn Du eine Aufstiegserlaubnis beantragen möchtest. Und wenn Du nur das umfangreiche Wissen erlangen möchtest ohne den Führerschein zu machen, haben wir auch dafür ein Lösung. Wir bieten den Onlinekurs auch separat an.

Wann Du das EU-Fernpilotenzeugnis A2 wirklich brauchst (und warum es sich lohnt)

Lass uns Tacheles reden: Der kleine A1/A3 Kompetenznachweis ist ein guter Start, aber er legt Dir im echten Leben oft Fesseln an. Wenn Du eine moderne Drohne der C2-Klasse (wie z.B. die DJI Mavic 3 Serie oder DJI Air 3) fliegst, ist der A2-Schein – offiziell "EU-Fernpilotenzeugnis" genannt – Dein Schlüssel zu mehr Freiheit. Hier ist der Unterschied zwischen "Hobby-Flieger" und "Profi-Pilot": 1. Näher an Menschen und in Wohngebieten fliegen Mit dem Standard A1/A3 Schein musst Du oft 150 Meter Abstand zu Wohn- , Gewerbe- und Industriegebieten halten. In Deutschland bedeutet das fast immer: Fahr raus aufs freie Feld. Mit dem A2 Drohnenführerschein fallen diese massiven Einschränkungen. Du darfst in der Unterkategorie A2 (gemäß UAS.OPEN.030) deutlich näher ran: - Bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen (im normalen Modus). - Bis auf 5 Meter im Langsamflugmodus (Low-Speed-Mode). - Es gilt die 1:1 Regel: Wenn Du 10 Meter hoch fliegst, hältst Du 10 Meter Abstand. 2. Voraussetzung für Ausnahmegenehmigungen (Geo-Zonen) Das wissen die Wenigsten: Sobald Du in speziellen geografischen Gebieten (Geo-Zonen) fliegen möchtest – zum Beispiel in der Nähe von Naturschutzgebieten, Infrastruktur oder in Flugverbotszonen – brauchst Du oft eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörden. Die Behörden verlangen dafür fast immer den Nachweis einer höheren Qualifikation. Das EU-Fernpilotenzeugnis A2 ist hier der "Türöffner" , um überhaupt Anträge stellen zu können. Ohne den Schein bleibst Du draußen. 3. Deutsches LBA-Zertifikat statt Auslandsumweg Bei der Copteruni machen wir keine halben Sachen. Während andere Anbieter Prüfungen über ausländische Behörden (z.B. Niederlande oder Polen) abwickeln, bist Du bei uns auf der sicheren Seite. - Wir sind eine vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) offiziell benannte Prüfstelle (DE.PStF.008). - Du lernst auf Deutsch, wirst auf Deutsch geprüft und hältst am Ende ein offizielles Dokument in der Hand, das maximale Rechtssicherheit in ganz Europa bietet. - Keine rechtlichen Grauzonen, sondern 100 % konform mit der EU-Drohnenverordnung. Fazit: Wenn Du mehr willst als nur über Äcker zu fliegen und das volle Potenzial Deiner Drohne nutzen möchtest, führt am A2-Schein kein Weg vorbei.

Seid ihr eine offiziell benannte Prüfstelle des Luftfahrt-Bundesamtes?

Selbstverständlich sind wir eine offizielle benannte Prüfstelle. Du findest uns unter der Nummer DE.PStF.008. Pass bitte auf, wenn Du nach Angeboten im Internet stöberst. Nur die benannten Prüfstellen, die auf der Website des LBA gelistet sind, dürfen aktuell Prüfungen abnehmen. Es gibt viele, die bereits Kurse und Prüfungen verkaufen, obwohl sie gar nicht zugelassen sind.

Ist der Drohenführerschein in allen EU-Ländern gültig?

Ja, das ist er! Du kannst die A2-Lizenz in allen europäischen Mitgliedsstaaten benutzen, inklusive Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Du willst wissen, welche Staaten dazu zählen? Hier ist eine Liste: - Austria - Belgium - Bulgaria - Croatia - Cyprus - Czechia - Denmark - Estonia - Finland - France - Germany - Greece - Hungary - Iceland - Ireland - Italy - Latvia - Liechtenstein - Lithuania - Luxembourg - Malta - Netherlands - Norway - Poland - Portugal - Romania - Slovakia - Slovenia - Spain - Sweden - Switzerland

Darf ich eine selbstgebaute Drohne auch im Rahmen des EU-Rechts nutzen?

Ja, selbstgebaute Drohnen können eingesetzt und je nach Gewicht in der offenen oder spezifischen Kategorie betrieben werden. Du als Drohnen-Betreiber musst Dich natürlich an die Verordnung halten und darfst Sie in folgenden Unterkategorien der offenen Kategorie benutzen: - A1, wenn das maximale Abfluggewicht (MTOM) der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 250 g bei einer Geschwindigkeit von weniger als 19 m/s beträgt; oder in - A3, wenn das MTOM der Drohne einschließlich Nutzlast weniger als 25 kg beträgt. Selbstgebaute Drohnen können unabhängig von ihrem Gewicht in der spezifischen Kategorie betrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Betriebserlaubnis zugelassen wurden.

Ab wann / Seit wann gelten die neuen EU-Regeln?

Die Regeln sind am 31.12.2020 in Kraft getreten. Am besten meldet Ihr euch für unsere kostenlose Testversion an, um Neuigkeiten nicht zu verpassen.

Ich habe ein SPL/PPL/MPL/CPL/ATPL. Ist diese auch innerhalb des neuen EU-Rechtes nutzbar?

Nein, diese Möglichkeit wird es nicht mehr geben. Du kannst Sie auch nicht umschreiben lassen. Das bedeutet, um nach dem 31.12.2020 weiterhin legal fliegen zu dürfen, musst Du ggf. eine der neuen EU-Lizenzen machen.

Was bedeuten die Drohnenklassen C0 bis C4 – und welche Klasse darf in A1, A2 oder A3 fliegen?

Seit der EU-Drohnenverordnung tragen neue Drohnen ein Klassen-Label (C0 bis C4) direkt am Gerät. Dieses Label entscheidet mit, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie (A1, A2 oder A3) du fliegen darfst – also wie nah du an Personen heran darfst. Kurz gesagt: Die C-Klasse hängt vor allem an Gewicht und Technik der Drohne; die Unterkategorie (A1/A2/A3) hängt davon ab, wo und wie nah an Menschen du fliegst. | Klasse | Typisches Gewicht | Wo darfst du fliegen? | |---|---|---| | C0 | unter 250 g | A1 – nahe an unbeteiligten Personen, aber nie über Menschenansammlungen | | C1 | unter 900 g | A1 – Überflug unbeteiligter Personen ist zu vermeiden | | C2 | unter 4 kg | A2 – Flug nahe an Personen mit Mindestabstand; auch A3 möglich | | C3 | unter 25 kg | A3 – nur fernab von Menschen | | C4 | unter 25 kg | A3 – nur fernab von Menschen | Wichtig zu verstehen: - A1 = nah an Personen (aber nie über Menschenansammlungen): C0, C1 und Drohnen unter 250 g. - A2 = nah an Personen mit definiertem Sicherheitsabstand: Klasse C2. Dafür brauchst du das A2-Fernpilotenzeugnis. - A3 = weit weg von Menschen und bebauten Gebieten. Alle Klassen C0–C4 dürfen auch in A3 betrieben werden – A3 ist die „sicherste", am wenigsten anspruchsvolle Umgebung. Hat deine Drohne gar kein C-Label? Dann ist sie eine sogenannte Bestandsdrohne – dazu liest du am besten: Ich habe eine DJI Mavic/Mini/Phantom ohne C-Label – darf ich die noch fliegen? Rechtsgrundlage: EASA Easy Access Rules for UAS (Jul 2024), UAS.OPEN.020/030/040; Klassendefinitionen Anhang DVO (EU) 2019/945.

Ich habe eine DJI Mavic / Mini / Phantom ohne C-Label – darf ich die noch fliegen?

Ja – ältere Drohnen ohne C-Klassen-Label (sogenannte Bestandsdrohnen) darfst du weiterhin in der offenen Kategorie fliegen. Es kommt aufs Gewicht an, denn das bestimmt deine Unterkategorie. Maßgeblich ist Artikel 20 der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 – für Drohnen, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, kein C-Label haben und nicht selbst gebaut sind: - Unter 250 g → Unterkategorie A1. Für Drohnen unter 250 g ist kein Kompetenznachweis vorgeschrieben. - 250 g bis unter 25 kg → Unterkategorie A3 (weit weg von Menschen, mind. 150 m zu bebauten Gebieten). Dafür brauchst du mindestens den A1/A3-Kompetenznachweis. Das betrifft die meisten älteren Mavic-, Air- oder Phantom-Modelle (ab 250 g) → A3. Muss ich meine alte Drohne „zertifizieren" oder „nachrüsten"? Nein. Ein C-Label wird nachträglich nicht vergeben; die Einstufung läuft allein übers Gewicht. Eine „Zertifizierung" ist weder nötig noch möglich. Die alte Übergangsfrist ist abgelaufen: Bis 31. Dezember 2023 galt eine großzügigere Regelung (z. B. unter 2 kg mit 50 m Abstand); sie ist ausgelaufen. Auch die deutsche LBA-Allgemeinverfügung vom 28.07.2022 war bis 31.08.2023 befristet. Seitdem gilt dauerhaft Artikel 20. Sonderfall Tier-/Wildtierrettung: Über land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen darfst du zu Tierschutz-/Wildtierrettungszwecken (z. B. Rehkitzrettung) näher als 150 m fliegen. Details: Darf ich zur Wildtierrettung näher als 150 m an bebaute Gebiete fliegen? Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Artikel 20 (Einordnung Bestandsdrohnen) und Artikel 22 (Übergangsfrist bis 31.12.2023); UAS.OPEN.040 (150 m in A3).

Registrierung als UAS-Betreiber & e-ID: Welche Nummer muss ich auf die Drohne kleben?

Es gibt zwei verschiedene Nummern, die oft verwechselt werden – wir klären beide. 1. Wer muss sich registrieren? Als Drohnen-Betreiber musst du dich registrieren, wenn deine Drohne in der offenen Kategorie: - ein Startgewicht von 250 g oder mehr hat (oder beim Aufprall mehr als 80 Joule übertragen kann), oder - mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist (z. B. einer Kamera) – außer es ist reines Spielzeug. Praktisch heißt das: Fast jede Kameradrohne ist registrierungspflichtig – auch leichte Modelle unter 250 g, sobald sie eine Kamera haben. Registriert wird die Person bzw. das Unternehmen (der Betreiber), nicht das einzelne Gerät, im Land deines Wohnsitzes. In Deutschland registrierst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA): - Infos: lba.de – UAS-Betreiberregistrierung - Direkt zur Registrierung: uas-registration.lba-openuav.de 2. Welche Nummer klebst du auf die Drohne? Bei der Registrierung bekommst du eine Betreiber-Registrierungsnummer (16 Zeichen: 3 Buchstaben Ländercode + 12 Zeichen + 1 Prüfziffer). Genau diese Nummer gehört sichtbar auf die Drohne – so, dass sie am Boden lesbar ist (eine Brille ist erlaubt). Ein aufgedruckter QR-Code ist ebenfalls zulässig. 3. Was ist dann die „e-ID" / Remote-ID? Das ist nicht die Aufkleber-Nummer. Die elektronische Fernidentifizierung („Direct Remote ID") sendet deine Drohne per Funk aus. Dafür gibst du in das Remote-ID-System der Drohne die vollständige Zeichenfolge ein – deine Betreiber-Registrierungsnummer plus drei geheime Zusatzzeichen, die du niemandem weitergibst. Auf den Punkt gebracht: - Aufkleber auf die Drohne: die Betreiber-Registrierungsnummer (16-stellig, OHNE die geheimen Zeichen). - In die Drohne (Remote-ID-System): die vollständige Zeichenfolge MIT den drei geheimen Zeichen. Die geheimen Zeichen kommen nie auf einen Aufkleber. Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Artikel 14 (Registrierungspflicht, Anbringung der Nummer); AMC/GM zu Artikel 14 (Format, Remote-ID).

Wie hoch und wie nah an Personen darf ich fliegen? Die Flugregeln für A1, A2 und A3

Maximale Flughöhe: 120 Meter über dem Boden (dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche). Bei hügeligem Gelände misst du die 120 m vom Boden direkt unter der Drohne. Sonderfall: In 50 m horizontalem Abstand zu einem künstlichen Hindernis über 105 m Höhe darfst du nur mit Erlaubnis des Hindernis-Verantwortlichen bis 15 m über dessen Höhe steigen. Du musst die Drohne immer in direkter Sichtweite (VLOS) behalten. Wie du deine maximale VLOS-Distanz berechnest, erklären wir hier: VLOS-Distanz der Drohne berechnen. Abstand zu unbeteiligten Personen – je nach Unterkategorie: A1 (C0 / C1 / unter 250 g): - Nie über Menschenansammlungen. - Mit C0 oder einer Drohne unter 250 g darfst du über einzelne unbeteiligte Personen fliegen, solltest es aber möglichst vermeiden. - Mit C1 gilt: Du fliegst bewusst nicht über unbeteiligte Personen. Passiert ein Überflug doch einmal unbeabsichtigt, ist das nicht verboten – du fliegst dann aber so schnell wie möglich wieder weg und hältst die Zeit über der Person so kurz wie möglich. A2 (C2): - Mindestens 30 m horizontaler Abstand zu unbeteiligten Personen. - Reduzierbar auf mindestens 5 m, wenn die Drohne einen aktiven Langsamflugmodus hat und du Wetter, Leistung und Umgebung beurteilt hast. - Faustregel „1:1-Regel": Der seitliche Abstand sollte mindestens so groß sein wie die Flughöhe (30 m hoch → mind. 30 m Abstand). A3 (C2 / C3 / C4 – freiwillig auch C0/C1): - Du fliegst nur dort, wo mit Sicherheit keine unbeteiligte Person gefährdet wird. - Mindestens 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Wichtig für Deutschland – die geografischen Gebiete nach §21h LuftVO: Über die EU-Regeln hinaus legt Deutschland in §21h Luftverkehrs-Ordnung geografische Gebiete mit eigenen Beschränkungen fest, die Vorrang haben. Auszug: - Bundesfernstraßen (Autobahnen), Bundeswasserstraßen, Bahnanlagen: seitlich 100 m Schutzbereich – Flug nur unter besonderen Bedingungen (Zustimmung des Betreibers bzw. definierte Höhen-/Abstandsregeln). - Naturschutzgebiete: grundsätzlich gesperrt – Ausnahme u. a. nur mit Zustimmung oder ab 100 m Höhe und zweckgebunden (nicht zur Freizeit). - Wohngrundstücke: nur mit Zustimmung des Eigentümers – oder mit einer Drohne unter 250 g ohne Sensor. - Flughäfen/Flugplätze, Kontrollzonen, Industrieanlagen, Behörden, Krankenhäuser, Einsatzorte u. a.: jeweils eigene Schutzbereiche und Zustimmungspflichten. - Gesetzestext: §21h LuftVO Die EASA nennt für den Überflug von Straßen „Best Practices" – in Deutschland sind aber die geografischen Gebiete nach §21h LuftVO verbindlich. Prüfe aktuelle Zonen vor jedem Flug in der DFS-Drohnen-App bzw. -Karte. Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, UAS.OPEN.010/020/030/040; §21h LuftVO; EASA Guidelines open/specific (Issue 03).

Muss ich erst A1/A3 machen, bevor ich A2 machen kann?

Kurz: Ja – der A1/A3-Kompetenznachweis ist Voraussetzung, um zur A2-Prüfung zugelassen zu werden. Das Gute: Bei uns musst du dir darüber vorab keinen Kopf machen – du kannst sofort mit dem A2-Kurs loslegen. Warum? Die A1/A3-Inhalte sind in unserem A2-Drohnenführerschein-Kurs vollständig integriert. Wer den A1/A3 noch nicht hat, lernt das nötige Wissen bei uns automatisch mit; wer ihn schon hat, wiederholt es. Der schnellste Weg (so empfehlen wir es): 1. A2-Kurs bei Copteruni durcharbeiten – inklusive der A1/A3-Grundlagen. 2. Falls du den A1/A3-Kompetenznachweis noch nicht hast: die kostenlose A1/A3-Online-Prüfung über das Portal des Luftfahrt-Bundesamtes ablegen und bestehen. 3. Den A1/A3-Nachweis bei uns hochladen und dich zur A2-Prüfung anmelden. Was die EU-Verordnung dahinter sagt: Für das A2-Fernpilotenzeugnis musst du 1. die A1/A3-Online-Prüfung (40 Fragen, mind. 75 %) bestehen, 2. ein praktisches Selbststudium durchführen (wie das geht, zeigen wir dir in unserem Kurs – keine Sorge, es ist ganz einfach), 3. die eigentliche A2-Prüfung ablegen: eine zusätzliche theoretische Prüfung mit mind. 30 Fragen (mind. 75 %) zu Meteorologie, Flugleistung und Risikominderung am Boden. So baut das A2-Zeugnis als höherwertige Qualifikation auf dem A1/A3-Wissen auf. Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, UAS.OPEN.020(4)(b) und UAS.OPEN.030(2).

Darf ich zur Wildtierrettung (z. B. Rehkitzrettung) näher als 150 m an bebaute Gebiete fliegen?

Ja – für Tierschutz und Wildtierrettung gibt es in Deutschland eine Sonderregelung, die vom normalen 150-Meter-Abstand der Unterkategorie A3 abweicht. Seit dem 20. November 2024 gilt eine Allgemeinverfügung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV): Über land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind geografische Gebiete zum Zweck des Tierschutzes und der Wildtierrettung eingerichtet. Was gilt dort konkret? Innerhalb dieser Gebiete darfst du mit einer Drohne von 250 g bis 25 kg in der offenen Kategorie (Unterkategorie A3) vom Mindestabstand 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten abweichen. Stattdessen gilt: - Der seitliche Abstand zu diesen Gebieten muss stets größer als 10 Meter sein, und - der seitliche Abstand muss stets größer als die aktuelle Flughöhe der Drohne sein. Wichtige Bedingungen: - Die Erleichterung gilt nur, wenn du die Drohne ausschließlich für Tierschutz- bzw. Wildtierrettungszwecke einsetzt (z. B. Rehkitzrettung mit Wärmebildkamera). Nicht zu Sport- oder Freizeitzwecken. - Sie gilt über land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen. - Gerade deshalb ist diese Regelung wichtig: Viele Rettungsdrohnen sind Bestandsdrohnen ohne C-Klasse und müssten sonst überall 150 m Abstand halten – in der zersiedelten deutschen Landschaft wäre eine Wildtierrettung damit oft unmöglich. Hast du eine Drohne ohne C-Label? Wie du sie generell einordnest, liest du hier: DJI Mavic/Mini/Phantom ohne C-Label – darf ich die noch fliegen? Rechtsgrundlage: BMDV-Allgemeinverfügung „Einrichtung von geografischen Gebieten zum Zwecke des Tierschutzes und der Wildtierrettung" (gültig ab 20.11.2024, §21h Abs. 4 LuftVO; Abweichung von UAS.OPEN.040(2)).