Welche Gebühren erhebt das LBA für meinen Drohnenführerschein?

Jan Evers

Jan Evers

Zuletzt aktualisiert am Jul 22, 2026

Rund um deinen Drohnenführerschein erhebt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) eigene Bearbeitungsgebühren. Sie kommen immer direkt vom LBA — nicht von uns — und sind nicht im Kurspreis enthalten. Hier die Übersicht:

Vorgang Gebühr
Erstausstellung A2-Fernpiloten-Zeugnis 30 €
Verlängerung (nach Auffrischungsschulung) 15 €

So läuft die Zahlung ab: Der Gebührenbescheid wird im LBA-Portal bereitgestellt — du findest ihn nach dem Login unter uas-registration.lba-openuav.de. Bezahlt wird online, primär per Kreditkarte. Keine Kreditkarte? Kein Problem: So zahlst du beim LBA ohne echte Kreditkarte

Gut zu wissen:

  • Es handelt sich um einen Gebührenbescheid einer Behörde, nicht um eine Rechnung — deshalb ist keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
  • Beim LBA kann es zu Verzögerungen kommen — manchmal kommt der Bescheid erst deutlich später. Er bleibt trotzdem gültig: Die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre. Mehr dazu: Gebührenbescheid nach so vielen Jahren — ist das rechtens?
  • Die Gebühr fällt auch dann an, wenn du den Nachweis später nicht nutzt.

Alle Details findest du in den offiziellen Gebühren-FAQ des LBA.