Für Fotos, Videos und viele Aufträge reicht der A2-Drohnenführerschein. STS brauchst du, wenn dein Einsatz nicht mehr in die offene Kategorie passt.
STS lohnt sich, wenn du …
- außerhalb deiner Sichtweite fliegen willst, zum Beispiel für Korridor-Inspektion oder Vermessung großer Flächen (STS-02),
- eine Drohne über 4 kg (bis 25 kg) in bewohntem Gebiet einsetzen willst (STS-01),
- eine Betriebsgenehmigung (PDRA oder SORA) brauchst. Dafür wird die STS-Theorie oft als Qualifikation verlangt.
- oder wenn dein Auftraggeber oder deine Organisation ausdrücklich eine STS-Qualifikation verlangt.
A2 reicht, wenn du …
- mit einer C1- oder C2-Drohne in Sichtweite fliegst,
- Abstand zu Unbeteiligten halten kannst (mit C2 mindestens 30 m, im Langsamflug 5 m),
- keine Gegenstände abwerfen oder transportieren willst.
Häufiges Missverständnis: Mit STS darfst du nicht einfach mit deiner normalen Kameradrohne außerhalb der Sichtweite fliegen. Flüge außerhalb der Sichtweite sind nur im Szenario STS-02 erlaubt. Dafür brauchst du eine Drohne der Klasse C6, einen kontrollierten Bodenbereich, eine Betriebserklärung beim LBA und ab 1 km Entfernung Luftraumbeobachter. Mehr dazu: Darf ich mit STS außerhalb der Sichtweite fliegen?
Unsicher? Auf unserer STS-Seite gibt es einen Selbsttest in 30 Sekunden. Er sagt dir ehrlich, ob A2 reicht. Oder schreib uns kurz, was du vorhast, dann schätzen wir es gemeinsam ein.
Weiterlesen: Wann du das EU-Fernpilotenzeugnis A2 wirklich brauchst · Zum A2-Drohnenführerschein
Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die konkreten Bedingungen deines Einsatzes. Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, UAS.OPEN.030 (A2), UAS.STS-01 und UAS.STS-02.