Gesetzlich vorgeschrieben ist das STS-Zeugnis für BOS im hoheitlichen Einsatz nicht. Viele Feuerwehren, THW-Ortsverbände und Behörden nutzen STS aber als Ausbildungsstandard für ihre Drohnenteams.
Warum ist das so? Für Einsätze von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und ähnlichen Stellen gilt die EU-Drohnenverordnung nicht direkt. Die BOS müssen aber ein vergleichbares Sicherheitsniveau sicherstellen. Das LBA empfiehlt, sich an den EU-Regeln zu orientieren und ein Betriebshandbuch zu erstellen. Abweichen darf man nur, soweit es der Einsatz zwingend erfordert.
Darum passt STS gut zu BOS:
- Die Inhalte (Bodenrisiko, Luftraum, Wetter, Betriebsverfahren, Human Factors) sind genau das, was ein sicherer Einsatz braucht.
- Viele Einsatzlagen ähneln STS-01 (abgesperrter Bereich) oder STS-02 (Suche über große Flächen).
- Du hast einen anerkannten, EU-weit gültigen Nachweis, auch für Übungen und Öffentlichkeitsarbeit. Dafür gelten die normalen EU-Regeln.
Wichtig: Was genau in deinem Team gilt, legt deine Organisation fest. Frag im Zweifel bei deiner Einsatzleitung nach.
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Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2018/1139, Art. 2 Abs. 3 Buchst. a; LBA-Hinweise zum BOS-Betrieb; Empfehlungen EGRED 2.