STS-01 ist für Flüge in Sichtweite über einem kontrollierten Bodenbereich, auch in besiedeltem Gebiet. STS-02 erlaubt Flüge außerhalb der Sichtweite in dünn besiedeltem Gebiet. Ein STS-Kurs und eine Theorieprüfung decken beide Szenarien ab. Getrennt sind nur die praktische Schulung und die Drohnenklasse.
| Merkmal | A2 (offene Kategorie) | STS-01 | STS-02 |
|---|---|---|---|
| Drohnenklasse | C2 (unter 4 kg) | C5 (oder C3 mit C5-Zubehörsatz) | C6 |
| Sicht | in Sichtweite (VLOS) | in Sichtweite (VLOS) | außerhalb der Sichtweite (BVLOS): bis 1 km, mit Luftraumbeobachtern bis 2 km |
| Umgebung | 30 m Abstand zu Unbeteiligten, im Langsamflug 5 m | kontrollierter Bodenbereich, auch in besiedeltem Gebiet | kontrollierter Bodenbereich in dünn besiedeltem Gebiet |
| Max. Höhe | 120 m | 120 m | 120 m |
| Max. Startmasse | unter 4 kg | unter 25 kg | unter 25 kg |
| Vor dem Flug | – | Betriebserklärung beim LBA | Betriebserklärung beim LBA |
Was ist ein kontrollierter Bodenbereich? Das ist die Fläche unter der Drohne, auf der du als Betreiber sicherstellst, dass sich nur beteiligte Personen aufhalten. Zum Beispiel durch Absperrung oder Absprachen mit dem Gelände-Verantwortlichen.
Theorie einmal, Praxis je Szenario: Das STS-Theoriezeugnis gilt für beide Standardszenarien. Die praktische Schulung wird dagegen je Szenario bewertet. Oft machst du beide in einem Lehrgang.
Du hast schon das STS-Theoriezeugnis und die Praxis für STS-01? Dann brauchst du für STS-02 nur noch die praktische Schulung für STS-02. Eine neue Theorieprüfung ist nicht nötig.
Alles zum Kurs: STS-01 und STS-02 im Vergleich
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Anlage 1 zum Anhang, Kapitel I (STS-01) und Kapitel II (STS-02); Klassen C5/C6: Delegierte Verordnung (EU) 2019/945, Teile 16 und 17.