Ja, aber nur im Standardszenario STS-02 und nur unter festen Bedingungen. Im STS-01 fliegst du immer in Sichtweite.
Die Bedingungen für BVLOS im STS-02:
- Drohne der Klasse C6. Eine normale Kameradrohne ohne C6-Kennzeichnung geht nicht.
- Entfernung: bis 1 km vom Fernpiloten, mit Luftraumbeobachtern bis 2 km.
- Gebiet: kontrollierter Bodenbereich in dünn besiedeltem Gebiet.
- Höhe: unter 120 m.
- Betriebserklärung beim LBA vor dem ersten Flug.
- Zeugnisse: STS-Theoriezeugnis plus bestandene praktische Schulung für STS-02.
Was nicht geht: Gelegentlich mit der Mavic, Mini oder Air für schöne Aufnahmen außer Sicht fliegen. Dafür ist STS-02 nicht gemacht. Für einen konkreten BVLOS-Einsatz ohne C6-Drohne führt der Weg über eine Betriebsgenehmigung (zum Beispiel nach PDRA oder SORA). Mehr dazu: STS, PDRA oder SORA – was ist der Unterschied?
Und die Rehkitzrettung? Für Wildtierrettung über land- und forstwirtschaftlichen Flächen gibt es in Deutschland eine eigene Erleichterung in der offenen Kategorie. Die gilt aber nur für Flüge in Sichtweite: Darf ich zur Wildtierrettung näher als 150 m an bebaute Gebiete fliegen?
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Anlage 1 zum Anhang, UAS.STS-02.010 und UAS.STS-02.020.