Im Standardszenario (STS) reicht eine Betriebserklärung beim LBA, weil die Regeln vorab festgelegt sind. Für PDRA und SORA beantragst du eine Betriebsgenehmigung. Das ist aufwendiger, deckt dafür aber Einsätze ab, die in kein Standardszenario passen.
| STS (Standardszenario) | PDRA (vordefinierte Risikobewertung) | SORA (individuelle Risikobewertung) | |
|---|---|---|---|
| Was beim LBA | Betriebserklärung | Antrag auf Betriebsgenehmigung | Antrag auf Betriebsgenehmigung |
| Risikobewertung | vorgegeben | vorgegebene Vorlage | erstellst du selbst |
| Drohne | C5 (STS-01) oder C6 (STS-02) | je nach PDRA, oft ohne Klassenkennzeichen | frei, Nachweise je nach Risiko |
| Aufwand | gering | mittel | hoch |
Wann was?
- Dein Einsatz passt genau in STS-01 oder STS-02 und du hast eine C5- oder C6-Drohne → STS.
- Dein Einsatz ähnelt einem Standardszenario, aber deine Drohne hat keine C5/C6-Klasse → oft PDRA.
- Alles andere → SORA.
Wo hilft dir unser Kurs? Die STS-Theorie wird bei PDRA und SORA häufig als Qualifikation der Fernpiloten verlangt. Im STS-Bundle ist außerdem ein SORA-Kurs enthalten. Den bekommst du automatisch freigeschaltet, sobald er fertig ist.
Mehr beim LBA: Betriebsgenehmigungen
Rechtsgrundlage: DVO (EU) 2019/947, Art. 11 (Risikobewertung), UAS.SPEC.020 (Betriebserklärung), UAS.SPEC.030 (Antrag auf Betriebsgenehmigung), AMC1 Artikel 11 (SORA).