Das STS-Fernpilotenzeugnis ist dein Theorienachweis für Drohnenflüge in den europäischen Standardszenarien STS-01 und STS-02. Die gehören zur speziellen Kategorie, also zu allem, was über die offene Kategorie (A1, A2, A3) hinausgeht. Du erwirbst es mit einer Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Prüfstelle wie Copteruni (DE.PStF.008). Ausgestellt wird es vom LBA, es ist 5 Jahre gültig.
Was du mit STS mehr darfst als mit A2:
- Schwerere Drohnen: bis 25 kg Startmasse statt unter 4 kg.
- In besiedeltem Gebiet fliegen (STS-01): über einem kontrollierten Bodenbereich, den du gegen Unbeteiligte absicherst.
- Außerhalb der Sichtweite fliegen (STS-02): bis 1 km, mit Luftraumbeobachtern bis 2 km, in dünn besiedeltem Gebiet.
Typische Einsätze sind Vermessung, Inspektion von Dächern, Brücken, PV-Anlagen und Trassen, Baudokumentation, Film mit großer Kamera und die Arbeit von BOS-Drohnenteams.
Wichtig: Das Zeugnis allein reicht noch nicht zum Fliegen. Dazu kommen die praktische Schulung, eine Drohne der Klasse C5 oder C6 und die Betriebserklärung beim LBA. Den ganzen Weg erklären wir hier: Was brauche ich nach der Prüfung, um im STS fliegen zu dürfen?
Brauchst du STS überhaupt? Das klärt der nächste Artikel: Brauche ich STS oder reicht mir A2?
Alles zum Kurs: STS-Drohnenführerschein bei Copteruni
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, Anlage 1 zum Anhang (UAS.STS-01.020 und UAS.STS-02.020). LBA: Anforderungen an Fernpiloten.